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Hebammenleistungen richtig und effizient abrechnen
Sicherlich haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wie die Abrechnung Ihrer Leistungen als freiberufliche Hebamme erfolgt – oder ganz salopp gesagt, woher Sie Ihr Geld bekommen. Grundsätzlich zählen diese als Kassenleistung, weshalb Sie Ihre erbrachten Leistungen in den allermeisten Fällen anhand der Gebührenordnung mit der Krankenkasse der von Ihnen betreuten Mütter abrechnen.
Abrechnung mit der Krankenkasse
In den letzten Jahren wurden die Kassenleistungen immer weiter ausgebaut – eine erfreuliche Nachricht für alle Frauen. So haben Schwangere und frischgebackene Mütter zumindest in einem bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine Kostenübernahme Ihrer Dienste, von Geburtsvorbereitungskursen bis hin zur Wochenbettbetreuung. Bei privat versicherten Müttern werden ebenso die Kosten für ausgewählte Dienste übernommen. Je nach Versicherungsunternehmen kann der Leistungsumfang jedoch variieren.
Für die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse gibt es spezielle Formulare, die Sie als Hebamme unterschrieben von Ihrer Patientin bei den Kassen einreichen müssen. Genaue Sätze und Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt, sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung im Vertrag nach SGB V nachzulesen. Generell weichen die Honorarsätze je nach Leistung voneinander ab, die Geburtshilfe wird beispielweise besser vergütet als etwa die Stillbegleitung. An dieser Stelle gut zu wissen: Ihre Fahrtkosten werden ebenso in Form einer Pauschale vergütet.1
Abrechnung mit den Eltern
Alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt, etwa weil die Mutter Ihre Dienste zu oft in Anspruch genommen hat, muss privat abgerechnet werden. Ihre Hebammenleistungen dürfen dabei bis zum 1,8-fachen Satz abgerechnet werden. Wegegelder, Auslagen, Zulagen und Betriebskostenpauschalen werden mit dem 1-fachen Satz der im Vertrag vereinbarten Beträge außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet.2 Wie viel Lohn für Sie als freiberufliche Hebamme letztlich herauskommt, ist recht schwierig abzuschätzen. Pro Hausbesuch rechnet man grob mit ca. 27 Euro, die Sie dabei verdienen.
Wie Sie merken, ist mit einer selbständigen Hebammentätigkeit leider auch eine Menge Büroarbeit verbunden. Glücklicherweise bekommen Sie aber mit verschiedenen Programmen und Softwares Unterstützung bei Ihrer Abrechnung, die Ihnen den Alltag deutlich erleichtern können.
Programme zur Hebammenabrechnung
Bei der Abrechnung Ihrer Leistungen als freiberufliche Hebamme steht Ihnen mittlerweile eine große Auswahl an Abrechnungssystemen zur Verfügung, die Sie unterstützen können. Die Übermittlung Ihrer Daten zur Abrechnung mit der Krankenkasse wird Ihnen durch solch einen Service um einiges erleichtert. Moderne Softwareprogramme gestalten den administrativen Bereich Ihrer freien Hebammenarbeit dabei deutlich einfacher und effizienter. Informieren Sie sich gut und vergleichen Sie die Angebote, damit Sie für den Einstieg in die Freiberuflichkeit bestens mit einem Abrechnungsprogramm vorbereitet sind.
Für die Freiberuflichkeit als Hebamme gibt es natürlich noch mehr als bloß den Umgang mit der Abrechnung zu bedenken. Erfahren Sie bei uns, welche Voraussetzungen es für deine Arbeit gibt, wie Sie Qualitätsmanagement betreiben und welche Versicherungen abzuschließen sind.