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Die erbrachten Leistungen nachweisen: Qualitätsmanagement für Hebammen
Die Rahmenbedingungen des Hebammenberufs haben sich besonders in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Das beweist unter anderem die Pflicht des Qualitätsmanagements, die durch die Entscheidung der Schiedsstelle freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern auferlegt wurde. Seit 2015 heißt es nun für jede selbständige Hebamme laut Anlage 3 zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), Nachweise über die Qualität der eigenen Hebammenarbeit zu erbringen. Das gilt für alle freiberuflich tätigen Hebammen, die Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen wollen und für Hebammen, die freiberuflich werden möchten. Die Befolgung der erstmals bundeseinheitlichen Regelungen wird dabei durch den Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) überprüft.
Qualitätsmanagement bedeutet Transparenz
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wurden Hebammen den anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen gleichgestellt. Zwar bedeutet die Verpflichtung zum Qualitätsmanagement für Sie einen erheblichen administrativen Aufwand, aber bietet auch die Chance, Ihre Tätigkeit als freiberufliche Hebamme in gesteigertem Maße zu strukturieren und optimieren. Natürlich steht hinter dieser gesetzlichen Anforderung primär die Nachvollziehbarkeit Ihrer Arbeit als Hebamme. Das heißt im Klartext zunächst: alle Leistungen sowie absolvierte Fortbildungen dokumentieren und transparent machen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Nachweis der Beachtung und aller gesetzlichen Vorschriften erforderlich.
Nachweisverfahren und Fristen
Das Nachweisverfahren und die einzuhaltenden Fristen sind gesetzlich geregelt. Demnach müssen Sie als freiberufliche Hebamme innerhalb von sechs Monaten, ab der Gültigkeit des Schiedsstellenbeschlusses oder ab Beginn Ihrer Freiberuflichkeit, eine Einführung ins Qualitätsmanagement ableisten. Dazu gibt es extra Qualitätsmanagement-Schulungen, sogenannte QM-Schulungen für Hebammen, deren Teilnahme Sie anschließend qualifizieren.
Nach Absolvierung dieser Einführung haben freiberufliche Hebammen zwei Jahre Zeit, um sich für ein Qualitätsmanagement-System zu entscheiden und dieses auch umzusetzen. Der GKV-Spitzenverband kann jährlich eine Stichprobenziehung in Höhe von höchstens 5% aller Hebammen mit und ohne Geburtshilfe vornehmen. Der Verband kommt dabei mit einer schriftlichen Aufforderung zum Einreichen der Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist von acht Wochen auf Sie zu. Maximal alle fünf Jahre dürfen Sie geprüft werden.
Qualitätsmanagement-Systeme für Hebammen
Dreh- und Angelpunkt der Qualitätsmanagement-Pflicht ist die Umsetzung eines im Gesundheitssystems anerkannten Systems zum Nachweis deiner Hebammentätigkeiten. Welches Qualitätsmanagement-System zu nutzen ist, ist dabei nicht festgelegt. Die Mindestanforderungen für das System und entsprechende Beispiele sind im Rahmenvertrag nachzulesen. Denn selbstverständlich liegt es nicht an Ihnen, ein eigenes Qualitätsmanagement-System zu konzipieren und zu entwickeln. Inzwischen gibt es auf dem freien Markt eine Vielzahl an QM-Systemen, die speziell für Hebammen geeignet und kostenpflichtig zu erwerben sind.
Die Inhalte der Qualitätsmanagement-Systeme sind an die allgemeinen Vorgaben des Qualitätsmanagements bereits angelehnt und umfassen wichtige Punkte wie Maßnahmenplan, Fehlermanagement, das Leistungsspektrum der Hebamme und auch rechtliche Rahmenbedingungen. Mittlerweile gibt es sogar einige Versionen, die Ihnen mit vorgefertigten Dokumenten und automatisierten Vorgängen den Alltag erleichtern. Bei der Wahl des Systems sollten Sie allem voran auf eine nachvollziehbare Struktur achten. Letztendlich sind Sie in der Wahl Ihres Systems völlig frei und sollten sich daher für die Form entscheiden, mit der Sie als freiberufliche Hebamme am besten arbeiten können.
Fortbildungen zu Qualitätsmanagement
Da Qualitätsmanagement, gerade zu Beginn Ihrer Karriere als freiberufliche Hebamme, eine Herausforderung darstellen kann, ist der Austausch und die gemeinsame Arbeit mit Kolleginnen eine wichtige Stütze. Neben der obligatorischen Einführung in das Qualitätsmanagement, die jede Hebamme in Freiberuflichkeit zu absolvieren hat, gibt es noch viele weitere Angebote zur Fortbildung. Seminare zur Vertiefung in die Prozesse und zu Themenschwerpunkten des Qualitätsmanagements unterstützen Sie und lassen Sie im Umgang mit den Anforderungen sicherer werden. Auch online wird das Angebot in Form von Webinaren immer weiter ausgebaut – eine tolle Alternative, denn so sind die Inhalte für Sie so von überall erreichbar.
Hebammenverbände der einzelnen Bundesländer sind im Hinblick auf QM-Weiterbildungsmöglichkeiten sehr engagiert und bieten sowohl Seminare mit Präsenzteilnahme als auch immer mehr Webinare an. Auch das Institut für Qualität in der Hebammenarbeit (IfQH) hat diesbezüglich viele Angebote für dich.
Neben dem Qualitätsmanagement gibt es noch weitere wichtige Schritte für Ihren Einstieg in die Freiberuflichkeit zu bedenken. Informieren Sie sich über Voraussetzungen für die freiberufliche Hebammenarbeit, Versicherungen und deine Abrechnung.