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Welche Versicherungen sind notwendig oder empfehlenswert für freiberufliche Hebammen?
Auf Ihrem Weg zur Freiberuflichkeit gibt es neben der Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems noch weitere wichtige Vorkehrungen zu treffen. Ihre persönliche Absicherung im Beruf Hebamme ist eine wesentliche Formalität, die teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn mit einer Selbständigkeit sind auch immer gewisse Risiken verbunden, wie etwa dem Risiko einer Anklage oder einer Schadensersatzforderung. Vor allem aus letzterem Grund sind freiberufliche Hebammen dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen – nur dann dürfen sie ihren Beruf auch freiberuflich ausüben.1 Leider ist diese alles andere als günstig und daher das häufigste Argument, wieso sich Hebammen letztlich gegen die Freiberuflichkeit entscheiden.
Als selbständige Hebamme sind Sie laut SGB VI außerdem dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Was die Krankenversicherung angeht, haben Hebammen die Möglichkeit, sich zu Beginn ihrer Selbständigkeit entweder gesetzlich oder privat versichern zu lassen.
Auch die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für Sie verpflichtend. Diese für Hebammen zuständige Genossenschaft dient zur Absicherung von Körperschäden bei Berufsunfällen. Abgedeckt sind damit nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Wegeunfälle.2
Eine wichtige Vorkehrung, die Sie auch zu Anfang Ihrer freiberuflichen Hebammentätigkeit treffen sollten, ist eine Rechtsschutzversicherung. Gerade im Gesundheitswesen kommt es nicht selten zu einem Rechtsstreit, für den Sie sich unbedingt vorher ausreichend absichern sollten.3
Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wohl essenziellste formale Grundvoraussetzung, um Ihren freien Hebammenberuf ausüben zu dürfen.4 Für den Fall, dass es bei Ihrer Arbeit zu Vorfällen kommt und sich daraus hohe Schadensersatz- oder sonstige Forderungen ergeben, fängt Sie diese Versicherung auf. Eine Berufshaftpflichtversicherung greift also bei allen Leistungen, die eine Hebamme im Rahmen ihres Berufs erfüllt. Kommt es beispielweise bei einer Geburt zu Komplikationen, wird die Versicherung für den verursachten Schaden aufkommen. Den Versicherungsschutz können Sie bei den meisten Versicherungsunternehmen beantragen. Online-Vergleichsportale können Ihnen bei der Wahl der richtigen Hebammenversicherungen helfen.
Obwohl die Berufshaftpflichtversicherung eine wahre Stütze für freie Hebammen darstellt, steht die Pflicht zu ihrem Abschluss aufgrund des hohen Kostenpunktes immer wieder in der Kritik. Denn mit einem Jahresbeitrag von aktuell 9.098 Euro bedeutet die Versicherung oftmals eine enorme finanzielle Belastung für freiberuflich tätige Hebammen.5 Insofern erscheint es verständlich, wieso viele Hebammen den Schritt in die Freiberuflichkeit nicht gehen möchten.
Die hohen Kosten wirken zugegeben einschüchternd – allerdings sind diese bei einer guten Auslastung Ihrer Tätigkeit wirtschaftlich absolut zu bewältigen. Sie sollten sich diesem Kostenfaktor dennoch unbedingt bewusst sein und Ihre ganz eigene Situation bewerten, bevor Sie sich für den Einstieg in die Selbständigkeit entscheiden. Bedenken Sie außerdem, dass Ihre Abgaben für den Versicherungsschutz kleiner ausfallen können, wenn Sie als Hebamme ausschließlich Leistungen in der Vor- und Nachsorge, nicht aber in der Geburtshilfe anbieten.
Rechtsschutzversicherung für Hebammen
Nicht erforderlich, aber dennoch wesentlich für Ihre freiberufliche Arbeit als Hebamme ist eine Rechtsschutzversicherung. Gerade im Gesundheitswesen kann es manchmal schnell vorkommen, dass man in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Durch Ihre Berufshaftpflichtversicherung sind Sie zwar bei Schadensersatzforderungen fürs Erste geschützt, doch deckt der Rechtsschutz viel mehr als das ab. Sollte es etwa zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung auch bei den oftmals hohen Prozess- und Anwaltskosten zur Seite. Dieser Versicherungsschutz sollte daher auch zu Beginn Ihrer freien Hebammenarbeit abgeschlossen werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder vergleichen Sie die verschiedenen Angebote online.6
Die Vorbereitungen zu Ihrer Freiberuflichkeit bringen auch noch weitere wichtige Schritte mit sich. Informieren sollten Sie sich neben den Versicherungen auch noch über grundlegende Voraussetzungen, zu leistendes Qualitätsmanagement und die Abrechnung.
- https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/19-04-29_Merkblatt_fuer_Hebammen.pdf
- https://www.hebammenverband.de/
- http://dfh-hebammen.de/versicherungen/
- https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/hebammen/19-04-29_Merkblatt_fuer_Hebammen.pdf
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96064/Haftpflichtpraemie-fuer-Hebammen-steigt-auf-8-174-Euro