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Hebammenleistungen richtig und effizient abrechnen
Sicherlich haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, wie die Abrechnung Ihrer Leistungen als freiberufliche Hebamme erfolgt – oder ganz salopp gesagt, woher Sie Ihr Geld bekommen. Bei Kassenvertragshebammen zahlen die Krankenkassen festgesetzte Hebammentarife wie die Geburtenpauschale bei einer Hausgeburt (450€), abweichend gibt es Summen für protrahierte Geburten oder eine abgebrochene Hausgeburt, Rufbereitschaft (200€), Qualitätssicherung (100€), Hebammenberatungsgespräch in der Schwangerschaft laut Mukipass 18.-22. Schwangerschaftswoche (51,70), km-Geld (0,42€/km), Wochenbettpauschale pro Hausbesuch (40€), Strukturpauschale (10€), Sonn- & Feiertagszuschlag (5,30€), Inanspruchnahme von einer Konsultation in der Hebammenordination (28,50€), telemedizinische Leistungen (28,50€).
Abrechnung mit der Krankenkasse
Wahlhebammen können ihre Tarife für ihr Leistungsspektrum selbst festlegen und mit dem Behandlungsvertrag der betreuten Frauen vorlegen. Die betreute Frau kann die bezahlte Honorarnote der Hebamme bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommt 80% des Krankenkassentarifs rückerstattet. Manche Zusatzversicherungen bezahlen in Österreich auch Hebammenleistungen. In diesem Fall kann die betreute Frau auch bei ihrer Zusatzversicherung den Rest der nicht bezahlten Summe geltend machen und falls im Vertrag festgelegt, refundiert die Zusatzversicherung die ausstehende Summe der Hebammenleistung.
Schwangere und frischgebackene Mütter können laut Krankenkasse einmal in der Schwangerschaft zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche einen Vorsorgetermin in Anspruch nehmen, um ein Vertrauensverhältnis für die geplante Hausgeburt aufzubauen. Bei angestrebter ambulanter Geburt dürfen sie sogar 2 Hebammenvorsorgetermine in Anspruch nehmen. Im Wochenbett übernimmt die Krankenkasse bei ambulanter Geburt die Kosten für folgendes: ein täglicher Hausbesuch in den ersten 5 Tagen und sieben weitere Hausbesuche in den ersten acht Lebenswochen des Babys.
Für die Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse gibt es spezielle Formulare, die Sie als Hebamme unterschrieben von Ihrer Patientin bei den Kassen einreichen musst. Genaue Sätze und Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt, sind im Gesamtvertrag nachzulesen. Generell weichen die Honorarsätze je nach Leistung voneinander ab, die Geburtshilfe wird beispielsweise besser vergütet als etwa die Stillbegleitung. An dieser Stelle gut zu wissen: Ihre Fahrtkosten werden ebenso in Form einer Pauschale (0,42€/km) vergütet.1
Abrechnung mit den Eltern
Alles, was die Krankenkasse nicht übernimmt, etwa weil Ihre Patientin Ihre Dienste zu oft in Anspruch genommen hat, muss privat abgerechnet werden. Wie viel Lohn für Sie als freiberufliche Hebamme letztlich herauskommt, ist recht schwierig abzuschätzen. Pro Hausbesuch können mit der Krankenkasse 40€ plus 10€ Strukturpauschale für Kassenvertragshebammen verrechnet werden. Wahlhebammen können ihre Stundensätze für ihr Leistungsspektrum individuell festlegen.
Programme zur Hebammenabrechnung
In Österreich erleichtert vor allem das datenschutzkonforme Programm von Hebamio die Arbeit in der Freiberuflichkeit. Zur Verfügung stehen hierbei ein Anmeldesystem, sowie ein Dokumentationssystem für Mutterkindpass-Hebammengespräche, Hausgeburt und Wochenbettnachsorge. Ebenso bietet das Programm ein Abrechnungssystem für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen, sowie die Einnahmen/Ausgabenrechnung als Buchhaltungsprogramm für die jährliche Einkommenssteuerberatung. Außerdem bietet Ihnen das System einige Features wie die km-Geld Abrechnung, eine Betreuungsliste oder Geburtsvorbereitungskursmanagement.
Die Übermittlung Ihrer Daten zur Abrechnung mit der Krankenkasse wird Ihnen durch solch einen Service um einiges erleichtert. Moderne Softwareprogramme gestalten den administrativen Bereich Ihrer freien Hebammenarbeit dabei deutlich einfacher und effizienter. Informieren Sie sich gut und vergleichen Sie die Angebote, damit Sie für Ihren Einstieg in die Freiberuflichkeit bestens mit einem Abrechnungsprogramm vorbereitet sind.
Für die Freiberuflichkeit als Hebamme gibt es natürlich noch mehr als nur den Umgang mit der Abrechnung zu bedenken. Erfahren Sie bei uns, welche Voraussetzungen es für Ihre Arbeit gibt, wie Sie Qualitätsmanagement betreiben und welche Versicherungen abzuschließen sind.