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Ab Februar 2024 startet ein neuer Durchgang der Fortbildungsreihe PRAXIS 1000

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Warum gibt es die PRAXIS 1000?

Die ersten 1000 Tage – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter – gelten als einzigartiges Zeitfenster. In dieser Phase finden Entwicklungen zentraler Bausteine der Gesundheit statt. Eine optimale Ernährungssituation von Mutter und Kind in dieser Zeit ist ein Faktor für eine spätere positive Prägung. Aufgrund der Wichtigkeit dieser ersten 1000 Tage legt die Fortbildungsreihe ihren Fokus genau auf dieses Zeitfenster und möchte den Hebammen Wissen vermitteln, damit sie Mutter und Säugling bestmöglich unterstützen können.

Was ist das Ziel der PRAXIS 1000?

Durch dieses Fortbildungsprogramm möchten wir den Austausch zu gesundheitsrelevanten Themen in der Hebammenarbeit fördern und allen Teilnehmer*innen eine Plattform bieten, sich gut zu vernetzen und Erfahrungen und Wissen auszutauschen.

Wer kann sich anmelden?

Jede Hebamme aus ganz Österreich - sowohl aus dem intramuralen als auch im extramuralen Bereich - , die mit einer freiberuflichen Tätigkeit starten möchten.

Wie ist der Ablauf der PRAXIS 1000?

Ein Fortbildungszyklus besteht aus drei Modulen zu je 2 Tagen in einem Abstand von ca. einem ½ Jahr. Die Inhalte bauen teilweise aufeinander auf und die Teilnehmer*innen sollen voneinander und miteinander lernen können, weshalb sich grundsätzlich nur jene anmelden sollten, die gerne an allen Modulen teilnehmen möchten.

MODUL A – DER WEG IN DIE FREIBERUFLICHKEIT

  1. Beziehungs- und Konfliktmanagement – Tools für die Beratungssituation
  2. Social Media – Wie kann ich sie für meine Arbeit als Hebamme nutzen?
  3. Muttermilchforschung – einfach auf den Punkt gebracht

MODUL B – NEONATOLOGIE/PÄDIATRIE

  1. Neonatologie/Pädiatrie Workshop

MODUL C – PRÄVENTION

  1. Schwangerschaft, Stillzeit und erstes Lebensjahr
  2. Stressprävention für Hebammen

REFERENT*INNEN AUS DER PRAXIS, FÜR DIE PRAXIS:

Hebammen, Pädiater*innen, Kommunikationstrainer*innen, Diätolog*innen, Psychotherapeut*innen

Die Fortbildung wird vom ÖHG lt. §37 (6) anerkannt.

BENÖTIGEN SIE NOCH WEITERE INFORMATIONEN?

Den Folder zur PRAXIS 1000 finden Sie hier.
Auch steht Ihnen unser Außendienst gerne zur Verfügung, um Informationen über kommende Veranstaltungen mit Ihnen zu teilen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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